Voraussetzung zur Teilnahme am Herzsport

Voraussetzung

I.  Mit einer ärztlichen Verordnung und nach Bewilligung durch die Krankenkasse

 

Sprechen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin auf die Herzsportgruppe an.

Er/Sie kann Ihnen die Teilnahme verordnen
(in der Regel zunächst für 90 Übungseinheiten in 2 Jahren).

Sie kümmern sich dann um die Bewilligung durch die Krankenkasse:   

  • Sind Sie gesetzlich krankenversichert, legen Sie diese Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vor. Immer mehr Krankenkassen verzichten, jedoch aktuell auf eine Genehmigung, erkundigen Sie sich daher gern jederzeit bei uns im Büro, ob auch Ihre Krankenkasse dazugehört.
  • Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von uns eine Rechnung.

      Diese reichen Sie mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Beihilfestelle/Krankenkasse ein.

  

Nach einer stationären Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung kann die Klinik die Teilnahme am Herzsport verordnen.
Diese wird dann (in der Regel für 6 Monate) durch die Rentenversicherung bewilligt.

 

II.  Voraussetzung ist ebenfalls ein ärztliches Eingangsgespräch mit einer unserer Ärztinnen/mit einem unserer Ärzte.

Für dieses Eingangsgespräch benötigen wir:

  • den fachärztlichen Untersuchungsbefund bzw. den Entlassbericht aus der Reha (nicht älter als 3 Monate)
  • das Ergebnis der Ergometerbelastung / den Trainingspuls (die aktuellsten Werte bzw. die Werte vom letzten Belastungstest)
  • eine von Ihrer Krankenkasse/Ihrem Kostenträger bewilligte Verordnung

Ein ärztliches Eingangsgespräch erfolgt nur nach telefonischer Anmeldung bzw. Terminvereinbarung.



Nach Ablauf der Verordnung sprechen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt erneut an, um eine Folgeverordnung zu erhalten, andernfalls ist die Teilnahme am Herzsport als Selbstzahler in Form einer Vereinsmitgliedschaft möglich.

Kontakt

Coronar-Sportgemeinschaft Paderborn e.V.
Ahornallee 20 (im Ahorn-Sportpark)
33106 Paderborn
Tel.: (05251) 13711 669
Mail: coronarsport-pdb@gmx.de