I.  Mit einer ärztlichen Verordnung und nach Bewilligung durch die Krankenkasse

 

  1. Sprechen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin auf die Herzsportgruppe an.

    Er/Sie kann Ihnen die Teilnahme verordnen
    (in der Regel zunächst für 90 Übungseinheiten in 2 Jahren).

    Sie kümmern sich dann um die Bewilligung durch die Krankenkasse:

    - Sind Sie gesetzlich krankenversichert, legen Sie diese Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vor.

    - Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von uns eine Rechnung.
      Diese reichen Sie mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Beihilfestelle/Krankenkasse ein.

  

  1. Nach einer stationären Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung kann die Klinik die Teilnahme am Herzsport verordnen.
    Diese wird dann (in der Regel für 6 Monate) durch die Rentenversicherung bewilligt.

 

II.  Voraussetzung ist ebenfalls ein ärztliches Eingangsgespräch mit einer unserer Ärztinnen/mit einem unserer Ärzte.

Für dieses Eingangsgespräch benötigen wir:

- den fachärztlichen Untersuchungsbefund bzw. den Entlassbericht aus der Reha (nicht älter als 3 Monate)

- das Ergebnis der Ergometerbelastung / den Trainingspuls (nicht älter als 3 Monate)

- eine von Ihrer Krankenkasse/Ihrem Kostenträger bewilligte Verordnung

Ein ärztliches Eingangsgespräch erfolgt nur nach telefonischer Anmeldung bzw. Terminvereinbarung.



Nach Ablauf der Verordnung sprechen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt erneut an, um eine Folgeverordnung zu erhalten, andernfalls ist die Teilnahme am Herzsport als Selbstzahler in Form einer Vereinsmitgliedschaft möglich.