I. Mit einer ärztlichen Verordnung und nach Bewilligung durch die Krankenkasse
- Sprechen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin auf die Herzsportgruppe an.
Er/Sie kann Ihnen die Teilnahme verordnen
(in der Regel zunächst für 90 Übungseinheiten in 2 Jahren).
Sie kümmern sich dann um die Bewilligung durch die Krankenkasse:
- Sind Sie gesetzlich krankenversichert, legen Sie diese Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vor.
- Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Diese reichen Sie mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Beihilfestelle/Krankenkasse ein.
- Nach einer stationären Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung kann die Klinik die Teilnahme am Herzsport verordnen.
Diese wird dann (in der Regel für 6 Monate) durch die Rentenversicherung bewilligt.
II. Voraussetzung ist ebenfalls ein ärztliches Eingangsgespräch mit einer unserer Ärztinnen/mit einem unserer Ärzte.
Für dieses Eingangsgespräch benötigen wir:
- den fachärztlichen Untersuchungsbefund bzw. den Entlassbericht aus der Reha (nicht älter als 3 Monate)
- das Ergebnis der Ergometerbelastung / den Trainingspuls (nicht älter als 3 Monate)
- eine von Ihrer Krankenkasse/Ihrem Kostenträger bewilligte Verordnung
Ein ärztliches Eingangsgespräch erfolgt nur nach telefonischer Anmeldung bzw. Terminvereinbarung.
Nach Ablauf der Verordnung sprechen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt erneut an, um eine Folgeverordnung zu erhalten, andernfalls ist die Teilnahme am Herzsport als Selbstzahler in Form einer Vereinsmitgliedschaft möglich.